Nikah, im islamischen Rechtsverständnis, stellt einen Vertrag dar, der, unter Einhaltung bestimmter Bedingungen, eine Frau und einen Mann ohne zeitliche Begrenzung in einer Ehe vereint, vorausgesetzt, dass zwischen ihnen keine Ehehindernisse bestehen. Diese Verbindung bildet die Grundlage der Familie und wird im Islam als die einzige legitime Beziehung angesehen, die den Partnern erlaubt, ein privates und gemeinschaftliches Leben zu führen und zur Fortführung der menschlichen Spezies beizutragen.
In der islamischen Lehre nehmen die Ehe und die Gründung einer Familie eine zentrale Rolle ein, wie es der Koran und die Sunna des Propheten Muhammad (Friede sei mit ihm) deutlich machen. Der Koran verwendet den Begriff Nikah und seine Ableitungen, um die Eheschließung zu bezeichnen, und legt Wert darauf, dass diese Verbindung ein Segen Gottes ist, der zwischen den Ehepartnern Liebe und Barmherzigkeit schafft. Darüber hinaus werden durch den Ehevertrag sowohl weltliche als auch spirituelle Verpflichtungen und Rechte zwischen den Ehepartnern begründet, wobei der Schutz der Familie und die Erziehung rechtschaffener Nachkommen als göttliche Gebote gelten. Anzumerken ist, dass zwischen den einzelnen Rechtsschulen es Unterschiede hinsichtlich der Bedingungen und Voraussetzungen der Eheschließung gibt.
Für eine gültige Eheschließung im Islam sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen, die sicherstellen sollen, dass die Ehe auf einem festen und klaren Fundament basiert. Hier ist eine Auflistung der grundlegenden Bedingungen für die Eheschließung (Nikah) in unserer Moschee:
- Ehefähigkeit (Ehliyet): Beide Partner müssen geistig zurechnungsfähig und imstande sein, die Eheverpflichtungen zu verstehen und zu erfüllen.
- Zustimmung der Ehepartner: Beide Partner müssen ihrer Heirat zustimmen, ohne Zwang oder Druck.
- Wali (gesetzlicher Vormund): Je nach Rechtsschule ist für eine Frau die Zustimmung ihres gesetzlichen Vormunds (in der Regel ihres nächsten männlichen Verwandten) erforderlich.
- Zeugen (Schahid): Bei der Eheschließung müssen mindestens zwei gerechte und zurechnungsfähige muslimischen Zeugen dabei sein.
- Mahr (Brautgabe): Der Bräutigam muss der Braut eine Brautgabe geben, deren Höhe beide Seiten vereinbaren.
- Frei von Ehehindernissen: Beide Partner dürfen durch keine enge Verwandtschaft, Stillbeziehung oder andere Hindernisse, die einer islamischen Eheschließung entgegenstehen, miteinander verbunden sein.
- Öffentliche Bekanntmachung: Die Ehe sollte nicht im Verborgenen geschlossen werden, um Gerüchte und Unklarheiten in der Gemeinschaft zu vermeiden.
- Amtliche Eheschließung: Der Ditib-Verband erlaubt lediglich die islamische Eheschließung, wenn eine amtliche Eheschließung bereits erfolgt ist. Ohne Nachweis einer amtlichen Eheschließung darf der Imam keine islamische Ehe schließen.
Diese Bedingungen sollen eine Grundlage für eine gesunde, harmonische und nach islamischen Grundsätzen ausgerichtete Ehe schaffen, die sowohl den individuellen Bedürfnissen der Ehepartner als auch den Anforderungen der Gemeinschaft gerecht wird. Wenn Sie weitere Fragen haben oder ein Termin für eine islamische Eheschließung vereinbaren möchten, können Sie gerne das Kontaktformular nutzen.